Die spanische Regierung hat bei der Europäische Union angeregt, gezielte Beschränkungen für den Kauf von Immobilien auf den Kanarischen Inseln zu ermöglichen, sofern diese nicht für den dauerhaften Wohnzweck bestimmt sind. Der Vorstoss reagiert auf die wachsende Sorge, dass unkontrollierte Investitionen und eine starke Nachfrage nach Zweit- und Anlageobjekten den lokalen Wohnungsmarkt zunehmend belasten und Einheimische verdrängen.
Antrag an Brüssel im Rahmen eines Reformpakets
Nach Angaben des spanischen Außenministerium Spaniens wurde der Vorschlag der Europäische Kommission als Teil eines umfassenderen Massnahmenpakets unterbreitet. Dieses Paket soll in eine künftige Vereinfachung der EU-Vorschriften für die Regionen in äußerster Randlage (RUP) einfliessen.
Zu diesen Regionen zählen neun Gebiete in Spanien, Frankreich und Portugal, die aufgrund ihrer geografischen Abgelegenheit, ihrer Insellage und strukturellen Besonderheiten im Rahmen der EU-Verträge einen Sonderstatus geniessen. Dieser Status erlaubt unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von allgemeinen Binnenmarktregeln.
Zunehmender Druck auf den Wohnungsmarkt
Die Initiative spiegelt die sich zuspitzende Wohnraumsituation auf den Kanarischen Inseln wider. Steigende Immobilienpreise, die Ausweitung touristischer Unterkünfte sowie investitionsgetriebene Käufe haben in vielen Gemeinden dazu geführt, dass bezahlbarer Wohnraum für die lokale Bevölkerung knapp geworden ist.

Der spanische Minister für Territorialpolitik, Ángel Víctor Torres, betonte, dass der Vorschlag vor allem darauf abziele, eine klare rechtliche Grundlage auf EU-Ebene zu schaffen. Diese solle es den regionalen Behörden ermöglichen, spekulative oder nicht wohnungsbezogene Immobilienkäufe wirksam einzudämmen.
Parallele Initiative der Kanarischen Inseln
Unabhängig davon hat auch die Regierung der Kanarischen Inseln direkt Kontakt mit der Europäischen Kommission aufgenommen. Ziel ist es, spezifische Ausnahmeregelungen für die Wohnungspolitik in den Regionen in äußerster Randlage zu erwirken, um den Preisanstieg zu bremsen.
Der Ansatz der Regionalregierung unterscheidet sich jedoch in Nuancen von dem der Zentralregierung: Statt primär auf die Nutzung der Immobilien abzustellen, wurde auch geprüft, den Erwerb von Wohnraum durch nicht ansässige ausländische Käufer zu beschränken oder zu untersagen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass externe Nachfrage – insbesondere von Personen ohne Wohnsitz auf den Inseln – erheblich zur Preissteigerung beigetragen und das Angebot für Einheimische weiter verknappt hat.
Balance zwischen EU-Recht und lokalen Bedürfnissen

Jegliche Beschränkungen müssten sorgfältig mit den Grundprinzipien des EU-Rechts, insbesondere dem freien Kapitalverkehr, in Einklang gebracht werden. Aus diesem Grund strebt Spanien eine ausdrückliche Genehmigung aus Brüssel an und argumentiert, dass die außergewöhnlichen strukturellen Bedingungen der Regionen in äußerster Randlage gezielte Eingriffe rechtfertigen, die in anderen Teilen der EU nicht zur Anwendung kämen.
Sollte der Vorschlag angenommen werden, könnte dies einen grundlegenden Wandel in der Regulierung des kanarischen Wohnungsmarktes bedeuten. Den Behörden stünden dann zusätzliche Instrumente zur Verfügung, um der Wohnnutzung Vorrang einzuräumen und lokale Gemeinschaften vor den sozialen Folgen anhaltenden Marktdrucks zu schützen.
Auch wenn sich die Gespräche mit der Europäischen Kommission noch in einem frühen Stadium befinden, haben sowohl die spanische Zentralregierung als auch die kanarischen Behörden deutlich gemacht, dass der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum inzwischen eine strategische Priorität darstellt – und Lösungen erfordert, die über rein nationale Massnahmen hinausgehen.






