Ein ausländischer Tourist sieht sich mit einer erheblichen Geldstrafe konfrontiert, weil er während der traditionsreichen Virgen del Carmen-Prozession in Puerto de la Cruz (Teneriffa) am 15. Juli 2025 eine Drohne ohne Genehmigung fliegen ließ. Wie die spanische Nationalpolizei mitteilte, fand der Vorfall während einer der publikumsstärksten Veranstaltungen des Sommers statt.
Polizei entdeckt Drohne bei Großveranstaltung
Beamte der Nationalpolizei, die das Festgeschehen überwachten, bemerkten den unerlaubten Drohnenflug und lokalisierten das Gerät rasch. Der Pilot konnte im Hotel Las Águilas im oberen Teil der Stadt ausfindig gemacht werden. Vor Ort stellte sich heraus: Der Mann verfügte weder über eine gültige Drohnenpilotenlizenz noch über eine verpflichtende Haftpflichtversicherung. Zudem gab er zu, die gesetzlichen Vorgaben in Spanien nicht zu kennen.
Drohne beschlagnahmt – Anzeige an Luftfahrtbehörde

Die Polizei beschlagnahmte die Drohne und leitete das Verfahren an die spanische Luftfahrtaufsicht AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) weiter. Da der Flug in einem stark frequentierten, städtischen Gebiet stattfand – während tausende Besucher die maritime Prozession feierten – gilt der Vorfall als besonders schwerwiegend. Vor Ort waren bereits drei genehmigte Drohnen im Einsatz: Zwei im Auftrag der Polizei zur Sicherheitsüberwachung und eine zur offiziellen Dokumentation der Veranstaltung.
Klare Warnung: Unerlaubte Drohnenflüge sind kein Kavaliersdelikt
Die Nationalpolizei betonte, dass Drohnenflüge ohne Genehmigung ein erhebliches Risiko für Menschenmengen, sensible Infrastrukturen und den Luftraum darstellen. Besonders in urbanen Räumen und bei Großveranstaltungen gelten strenge Vorschriften.
Rechtlicher Rahmen in Spanien: Das müssen Drohnenpiloten wissen

Seit Januar 2021 unterliegen alle Drohnenpiloten in Spanien den EU-weiten Vorschriften gemäß Verordnung (EU) 2019/947, die von der AESA umgesetzt wird. Die Regeln unterscheiden drei Risikokategorien:
- Offene Kategorie: Freizeitflüge mit geringem Risiko – z. B. Landschaftsaufnahmen mit Sichtverbindung zur Drohne.
- Spezifische Kategorie: Höheres Risiko, z. B. in Städten oder über Menschenansammlungen.
- Zertifizierte Kategorie: Für große oder komplexe Drohnen wie Lieferdrohnen oder Lufttaxis.
Voraussetzung auch für Freizeitnutzer:
- Registrierung als Betreiber (verpflichtend ab 250 g oder Kameraausstattung),
- Online-Grundkurs bei der AESA (kostenlos),
- Kennzeichnung der Drohne mit Betreibernummer,
- Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen (obligatorisch bei kommerzieller Nutzung).
Flugverbote in Spanien:
Drohnen dürfen nicht eingesetzt werden:
- In Flughafennähe oder im Luftraum von Flugplätzen,
- In Naturschutzgebieten,
- Über Menschenmengen, Festen oder Demonstrationen,
- In Stadtzentren ohne behördliche Genehmigung,
- Bei Nacht oder über 120 m Flughöhe (ohne Sondergenehmigung),
- Zur Aufnahme ohne Zustimmung, wenn Datenschutzrechte betroffen sind.
Strafen bei Verstößen

Die AESA unterscheidet drei Stufen von Ordnungswidrigkeiten:
| Kategorie | Beispiele | Bußgeldrahmen |
|---|---|---|
| Geringfügig | Fehlende Versicherung, Sichtkontakt verloren | 60 € – 45.000 € |
| Schwerwiegend | Flug in verbotenen Zonen, ohne Ausbildung | 45.001 € – 90.000 € |
| Sehr schwerwiegend | Gefahr für Menschen, Flughäfen, kritische Infrastruktur | 90.001 € – 225.000 € |
Sicher und legal fliegen in Spanien – Empfehlungen:
- Registrieren Sie sich als Betreiber bei der AESA,
- Machen Sie den Online-Kurs (für die offene Kategorie),
- Versichern Sie Ihre Drohne,
- Nutzen Sie die ENAIRE Drones App zur Überprüfung der Flugzonen in Echtzeit,
- Beantragen Sie Genehmigungen frühzeitig – mindestens 5 Tage im Voraus bei Flügen in städtischen Gebieten.






