Auf den Kanarischen Inseln nähert sich einmal mehr die Zeitumstellung, ein halbjährliches Ereignis, das uns allen bevorsteht. Mit dem Wechsel zur Sommerzeit verlängern sich die Tage, was bedeutet, dass die Sonne später auf- und untergeht, was mehr Tageslicht am Abend verspricht.
Laut dem königlichen Dekret, das die Zeitregelung in Spanien festlegt, findet der Übergang von der Winter- zur Sommerzeit jedes Jahr am letzten Sonntag im März statt. Im Jahr 2024 wird diese Anpassung in der Nacht von Samstag, dem 30. März, auf Sonntag, den 31. März, durchgeführt. Genauer gesagt, werden die Uhren um 01:00 Uhr morgens um eine Stunde nach vorne gestellt, sodass es plötzlich 02:00 Uhr morgens ist.
Diese Zeitveränderung markiert symbolisch das Ende der Winterperiode und den Beginn des Frühlings, obwohl die eigentliche Frühlingstagundnachtgleiche bereits am 20. März stattfindet. Diese Anpassung erfolgt in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2000/84/EG, die für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union verbindlich ist.
Doch was geschieht auf den Kanarischen Inseln, wenn die Zeitumstellung mit den Arbeitszeiten zusammenfällt?

Laut Artikel 35 des spanischen Arbeitnehmerstatuts sollten alle Arbeitsstunden, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen, entsprechend vergütet werden. In Tarif- oder Einzelverträgen wird spezifiziert, ob diese zusätzlichen Stunden durch zusätzliche Bezahlung oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
In Tarifverträgen, die beispielsweise Nachtschichten abdecken – etwa für Sicherheitsdienste oder Notfalldienste – wird häufig auch die Zeitumstellung berücksichtigt. Überstunden während dieser Umstellungsperiode werden normalerweise sowohl als Überstunden als auch als Nachtarbeit vergütet oder durch entsprechende Ruhezeiten ausgeglichen.
Und was ist mit dem Ende der Zeitumstellung?

Obwohl in einer Umfrage von 2008, an der fast 5 Millionen Europäer teilnahmen, 80 % für eine Abschaffung der Zeitumstellung votierten, konnte bis zum vorgeschlagenen Datum im Jahr 2019 kein Einvernehmen unter den EU-Mitgliedstaaten erzielt werden.
Laut Artikel 5 des Königlichen Dekrets 236/2022 müssen alle zukünftigen Zeitumstellungen alle fünf Jahre im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht werden. Die aktuell letzte geplante Zeitumstellung in Spanien ist daher für den 25. Oktober 2026 vorgesehen. Ob diese Tradition jedoch fortgeführt wird, bleibt abzuwarten.