Für 2024 hat die Regierung eine wichtige Regelung für den Wohnungsmarkt auf den Kanarischen Inseln getroffen: Der jährliche Anstieg der Mieten wird auf maximal 3 % begrenzt. Diese Maßnahme, ein wesentlicher Bestandteil des im Mai verabschiedeten Wohnungsbaugesetzes, ist Teil des umfassenden Plans für Erholung, Transformation und Resilienz. Sie entspricht auch den Vorgaben der Europäischen Kommission für die Bereitstellung der Mittel aus dem ‘Next Generation EU’-Fonds.
Begrenzung der Mietpreissteigerung auf den Kanarischen Inseln:
Diese Begrenzung zielt darauf ab, die Auswirkungen globaler Krisen wie des Ukraine-Kriegs abzumildern und wird in der sechsten Schlussbestimmung des Wohnungsbaugesetzes detailliert beschrieben. Die Regelung stellt sicher, dass, unabhängig von den Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter, der jährliche Mietanstieg nicht mehr als 3 % beträgt.
Definition von Großvermietern:
Das Gesetz definiert ‘Großvermieter’ als natürliche oder juristische Personen, die mehr als zehn städtische Wohnimmobilien oder eine bebaute Fläche von über 1.500 Quadratmetern besitzen. Diese Definition kann für als angespannt geltende Wohnungsmärkte angepasst werden und könnte Eigentümer von fünf oder mehr Immobilien betreffen, abhängig von der Begründung durch die autonome Gemeinschaft.
Entwicklung eines neuen Referenzindex:
Das Nationale Statistikinstitut (INE) ist beauftragt, bis Ende 2024 einen neuen Referenzindex für die jährliche Anpassung von Wohnungsmietverträgen zu entwickeln, entsprechend den Vorgaben des Wohnungsbaugesetzes.
Neue Steueranreize ab Januar:
Ab dem 1. Januar werden Verbesserungen bei der persönlichen Einkommenssteuer (IRPF) für dauerhafte Wohnungsvermietungen umgesetzt, um erschwinglichere Mietverhältnisse zu fördern. Dies umfasst eine 50%ige Reduzierung des Nettoertrags aus der Vermietung, die je nach bestimmten Kriterien wie Stressgebieten und Sanierungsmaßnahmen erhöht werden kann.
Verlängerung der Aussetzung von Zwangsräumungen und Rücknahmen:
Die Aussetzung von Zwangsräumungen und Rücknahmen für wirtschaftlich und sozial schwache Haushalte wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Richter haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Zwangsräumungen auszusetzen, insbesondere wenn der Eigentümer als ‘Großmieter’ gilt.
Entschädigung für Vermieter und Eigentümer:
Vermieter und Eigentümer, die von der Aussetzung der Räumungen betroffen sind, können bis zum 31. Januar 2025 Entschädigungen beantragen. Dies ist Teil der Maßnahmen, die darauf abzielen, die soziale und wirtschaftliche Verwundbarkeit im Wohnungs- und Verkehrsbereich anzugehen.
Diese Maßnahmen sollen einen ausgewogenen Schutz für Mieter bieten und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität gewährleisten. Sie reflektieren den umfassenden Ansatz der Regierung zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt und den allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen.