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Kann man auf den Kanaren wegen Fahrens in Badelatschen bestraft werden?

Mit der Ankunft des Sommers auf den Kanarischen Inseln kann die Guardia Civil endlich eine klare Antwort auf eine häufig gestellte Frage geben, die oft mit einer möglichen Geldstrafe verbunden ist.

Es ist jedes Jahr dasselbe: Wenn der Sommer auf den Kanarischen Inseln ankommt, taucht die Frage auf, ob man ein Bußgeld für das Fahren in Flipflops riskiert. Die Antwort darauf kann oft etwas verwirrend sein.

Obwohl das Fahren in Flipflops im Sommer für viele eine bequeme Wahl ist, bleibt die Frage bestehen, ob die Guardia Civil dafür ein Bußgeld verhängen kann.

Es ist unbestritten, dass barfußes Fahren am Steuer absolut verboten ist und mit Geldstrafen von bis zu 200 Euro geahndet wird, wenn man ohne Schuhe erwischt wird.

Im Fall des Fahrens in Flipflops ist es zwar nicht ausdrücklich verboten, aber es ist wichtig zu bedenken, dass diese Schuhe das Fahrverhalten beeinträchtigen könnten und so zu einem Unfall führen könnten. Das würde nach Artikel 18 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung ebenfalls bestraft werden.

Demnach kann ein Bußgeld von 80 Euro verhängt werden, wenn man ein Fahrzeug ohne die nötige Bewegungsfreiheit führt, um die eigene Sicherheit, die Sicherheit der Fahrgäste und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Es ist also ratsam, dies im Hinterkopf zu behalten und auf angemessenes Schuhwerk beim Fahren zu achten.

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