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Maskenpflicht im Gesundheitssektor entfällt

Die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken an bestimmten Orten, einschließlich Gesundheitszentren, Gesundheitseinrichtungen und Apotheken, wird aufgehoben.

Gemäß einer im Amtsblatt (BOE) veröffentlichten Resolution des Ministerrats wird ab diesem Mittwoch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie Gesundheitszentren, Gesundheitseinrichtungen und Apotheken aufgehoben. Diese Entscheidung markiert das Ende der Gesundheitskrise, die durch COVID-19 verursacht wurde. Die Resolution ist ab sofort in Kraft.

Obwohl die Pflicht zum Tragen von Masken aufgehoben wurde, wird in der Vereinbarung die Bedeutung einer «Kultur der Verantwortung» hervorgehoben. Es wird empfohlen, dass das Personal in Intensivstationen, Abteilungen für gefährdete Patienten, Notaufnahmen von Krankenhäusern oder der Primärversorgung sowie in Wartebereichen weiterhin Masken trägt.

Es wird auch empfohlen, dass Personen, die Symptome zeigen, in Gemeinschaftsräumen sowie das sie betreuende Gesundheitspersonal weiterhin Masken verwenden. Zudem wird die Verwendung von Masken in Pflegeheimen und Einrichtungen für ältere und behinderte Menschen empfohlen, da sich dort besonders gefährdete Personen aufhalten. Allerdings wird betont, dass eine «allgemeine Verwendung» nicht empfohlen wird.

Gemäß dem Text, der vom Ministerrat verabschiedet wurde, wird bei Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen empfohlen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Ausbrüche zu verhindern und das Wohlbefinden der älteren Menschen zu schützen, wenn Symptome bei Mitarbeitern, Bewohnern oder Besuchern auftreten.

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