kanarische inseln

Haustiere sind jetzt in Straßenbahnen und Bussen erlaubt, wenn auch unter Einhaltung bestimmter Regeln

Haustiere ohne Transportbehälter dürfen von Montag bis Freitag, von 07.00 bis 09.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr nicht in die Fahrzeuge mitgenommen werden.

Ab dieser Woche können Haustiere in den Bussen der Titsa und den Straßenbahnen von Metrotenerife mitfahren. Metrotenerife erinnerte gestern über seine sozialen Medien daran, dass Hunde ab heute in der Straßenbahn mitfahren können, allerdings unter Einhaltung einer Reihe von Regeln. Bisher durften nur Blindenhunde oder ungefährliche Haustiere, die in kleinen, entsprechend präparierten Käfigen transportiert wurden, mit der Straßenbahn fahren.

Sie können nun jedoch ohne Transportbehälter in die Straßenbahn einsteigen, allerdings unter Einhaltung einer Reihe von Bedingungen, wie z.B. dass das Tier mit Maulkorb und kurzer Leine und im letzten Wagen mit Doppeltüren in Fahrtrichtung der Straßenbahn reisen muss; insbesondere muss es ausschließlich in dem ausgeschilderten Bereich untergebracht werden und es darf maximal ein Hund pro Straßenbahn mitfahren.

Hunde ohne Tragetasche dürfen von Montag bis Freitag von 07.00 bis 09.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr nicht mitfahren. Der Hund darf auf keinen Fall einen Sitzplatz belegen und die verantwortliche Person muss jederzeit bei dem Hund bleiben.

HAUSTIERE AUF DEN GUAGUAS VON TITSA

Inzwischen hat Titsa in den sozialen Medien auch die neuen Bestimmungen erläutert, die heute in Kraft treten, damit Hunde in ihren Bussen mitfahren können. So gibt es für Tiere mit einem Gewicht von weniger als 10 Kilo keine Begrenzung der Anzahl der Sitzplätze für Hunde oder andere Haustiere, solange sie in ihrem Transportbehälter reisen und auf einen pro Person beschränkt sind.

Hunde, die mehr als 10 Kilo wiegen, dürfen nur in behindertengerechten Bussen mit Platz für Rollstühle mitgenommen werden und dürfen weder einen Sitzplatz belegen noch auf Treppen oder in Gängen mitfahren. Auch die Reihenfolge der reservierten Plätze ist so, dass Rollstühle an erster Stelle stehen, gefolgt von Kinderwagen, Hunden und Klappfahrrädern. Wie in der Straßenbahn müssen Hunde einen Maulkorb tragen und an einer weniger als 50 Zentimeter langen Leine geführt werden, die an ihrem Hundeführer befestigt ist.

Außerdem dürfen sie wie in der Straßenbahn von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 09.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 15.00 Uhr nicht einsteigen, und auch nicht, wenn die Zahl der Fahrgäste so groß ist, dass die Sicherheit der Fahrgäste und des Tieres gefährdet ist. Dies ist Sache des Fahrers oder des Kontrollpersonals, das dies feststellt und auch befugt ist, dem Tier den Zutritt zu verweigern oder Hunde mit aggressivem Verhalten, mangelnder Hygiene oder nasse Hunde aufzufordern, das Fahrzeug zu verlassen.

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