Angesichts des Streiks der Fluglotsen, der am heutigen Montag an insgesamt 16 Flughäfen in Spanien, darunter auch auf den Kanaren, beginnt, sollten Fluggäste wissen, dass sie zwar keinen Anspruch auf finanzielle Kompensation haben, die Fluggesellschaften aber verpflichtet sind, ihnen eine alternative Beförderung anzubieten, wie die Fluggastorganisation Airhelp mitteilt.
Die beiden spanischen Arbeitgeberverbände haben einen Streik angekündigt, an dem sich ab Montag insgesamt 160 Fluglotsen an 16 nationalen Flughäfen (A Coruña, Alicante-Elche, Castellón, Cuatro Vientos, El Hierro, Fuerteventura, Ibiza, Jerez, Lanzarote, La Palma, Lleida, Murcia, Sabadell, Sevilla, Valencia, Vigo) beteiligen werden. Die 24-stündigen Unterbrechungen sind für die nächsten fünf Montage, beginnend am 30. Januar, vorgesehen. Dies wird wahrscheinlich zu Verspätungen und Annullierungen von Linienflügen führen, so dass viele Fluggäste auf der Strecke bleiben.
AirHelp, eine Organisation, die sich auf die Verteidigung der Rechte von Fluggästen spezialisiert hat, erinnert daher an die Rechte der Passagiere, die von diesem Fluglotsenstreik betroffen sind, der voraussichtlich jeden Montag im nächsten Monat stattfinden wird.
Zunächst einmal erinnern sie daran, dass die Fluggäste das Recht haben, sich zu beschweren. Da viele Fluggäste aufgrund des Streiks nicht wie geplant an ihrem Zielort ankommen werden, haben sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine alternative Beförderung. Die Buchung eines neuen Fluges muss von der Fluggesellschaft selbst vorgenommen werden. Bei Inlandsflügen kann als Alternative ein Zugticket angeboten werden.
Ergreift die Fluggesellschaft diese Initiative nicht, haben die betroffenen Fluggäste das Recht, nach einer Verspätung von drei Stunden ab der geplanten Abflugzeit eine anderweitige Beförderung zu verlangen. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, können sich die Fluggäste selbst um eine alternative Beförderung bemühen und sich anschließend an die Fluggesellschaft wenden, um die Kosten zu übernehmen.
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder bei einem alternativen Abflug nach diesem mäßigen Wetter ist die Fluggesellschaft ebenfalls verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden und einer Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern muss die Fluggesellschaft den Fluggästen auch Essen und Getränke am Flughafen anbieten. Darüber hinaus muss sie zwei Telefonanrufe oder zwei E-Mails ermöglichen.
Wenn die Verspätung oder Annullierung die Fluggäste zur Übernachtung zwingt, muss die Fluggesellschaft auch für eine Unterkunft und den Transport zum und vom Flughafen sorgen. In jedem Fall ist es ratsam, diese Leistungen bei der Fluggesellschaft einzufordern, so AirHelp.
FLUGHAFENSTREIKS AUF DEN KANAREN: KEIN FALL FÜR FINANZIELLE KOMPENSATION
Da es sich um einen Fluglotsenstreik handelt, haben die betroffenen Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, da es sich um Fremdpersonal der Fluggesellschaft handelt.
Nach dem Gesetz über Flüge, die in der EU starten oder landen, haben Fluggäste Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung von bis zu 600 Euro bei Verspätungen von mehr als drei Stunden bei der Ankunft am Zielort, bei Annullierungen ohne Vorankündigung innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug und bei Nichtbeförderung von Fluggästen aufgrund einer von der Fluggesellschaft verursachten Überbuchung.
Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung kann bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum rückwirkend geltend gemacht werden.